Betrieblicher Rettungsdienst
Wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind, ist der Arbeitergeber verpflichtet, eine*n Betriebssanitäter*in einzusetzen, der*die über die Eigenschaften der*s Ersthelfer*in hinausgeht. Die Aufgaben der*s Betriebssanitäterin liegen in der Ersten Hilfe und dem zusätzlichen Einsatz von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe oder Sauerstoffbehandlungsgerät. Hierbei unterstützen wir Sie gerne, sprechen Sie uns an!